Wenn auch Sie eine Brandmeldeanlage benötigen, sind wir Ihr idealer Ansprechpartner. Vereinbaren Sie noch heute über unser Kontaktformular einen Termin mit uns oder setzen Sie sich telefonisch unter (03603) 891680 (Standort Bad Langensalza), (03691) 69190 (Standort Eisenach), (03601) 813158 (Standort Mühlhausen) beziehungsweise (030) 5675106 (Standort Berlin) in Verbindung.
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ERFAHRUNG
& QUALITÄT
Sogenannter vorbeugender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen auf baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Ebene, die im Vorfeld getroffen werden, um einem Brand vorzubeugen, beziehungsweise diesen einzuschränken. Er dient zur Erhaltung von Leib und Leben und der öffentlichen Sicherheit.
Formal lässt sich vorbeugender Brandschutz noch einmal in drei Bereiche aufteilen:
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz sowie
- organisatorischer Brandschutz
Im Rahmen des baulichen Brandschutzes existiert eine Reihe von Maßnahmen, die für eine ausreichende Sicherheit notwendig sind. Im Fokus stehen unter anderem:
- das Brandverhalten von Baustoffen
- der Feuerwiderstand der verwendeten Bauteile
- die Bauprodukte
- Sprinkler- und/oder Gaslöschanlagen
- Fluchtwegpläne
- die Aufteilung des Gebäudes
Das Brandverhalten eines Stoffes wird durch die Brennbarkeit nach DIN 4102-1 bestimmt. Um ein Gebäude möglichst sicher zu halten, sollten nichtbrennbare Baustoffe der Klasse A verwendet werden, insofern dies realisierbar ist. Leichtentflammbare Baustoffe dürfen nicht genutzt werden.
In diesen Bereich fallen alle Anlagen, die dazu dienen, den Brandschutz zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:
- Brandmeldeanlagen
- Rauch- sowie Wärmeabzugsanlagen
- Sprinkleranlagen sowie Gaslöschanlagen
- Hydranten sowie Feuerlöscher
- die Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen
Im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes werden beispielsweise:
- Brandschutzbeauftragte sowie Brandschutzwarten bestellt
- Flucht- und Rettungspläne erstellt
- Schulungen zum Thema Brandschutz durchgeführt
- Feuerwehreinsatzpläne erstellt
Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz dienen vor allem dem Zweck, die Sicherheit der sich im Gebäude befindlichen Personen zu schützen und sie auf einen Ernstfall vorzubereiten.
Alle Maßnahmen, die getroffen werden, wenn es bereits zu brennen begonnen hat, fallen unter den abwehrenden Brandschutz. Ist ein Brand ausgebrochen, werden dementsprechende Schritte der Feuerwehr eingeleitet, um diesem entgegenzuwirken.
Diese umfassen unter anderem:
- das Löschen des Brandes sowie
- das Verringern von weiteren Schäden
Eine Brandmeldeanlage hat die Aufgabe, Ereignisse von unterschiedlichen Brandmeldern zu empfangen, diese auszuwerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Beispielsweise kann ein Ruf an die Feuerwehr abgesetzt, ein Alarm ausgelöst oder eine Löschanlage aktiviert werden. Brandmeldeanlagen sind dem vorbeugenden Brandschutz zugehörig.
Brandmeldeanlagen werden vor allem in öffentlichen Gebäuden installiert, beispielsweise in Flughäfen, Schulen, Krankenhäusern oder Bahnhöfen. Der Einbau solcher Anlagen ist Pflicht und wird im Bauordnungsrecht für Sonderbauten geregelt.
Der Bau von Brandmeldeanlagen unterliegt bestimmten Vorschriften. So werden für sie die Vorschriften der DIN 14675 herangezogen.
Auch im privaten Bereich haben Brandmeldeanlagen bereits Einzug gehalten. Einige Bundesländer verlangen, dass Privaträume mit Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 ausgestattet werden.
Wichtigster Vorteil von Brandmeldeanlagen ist jener, dass Brände auch in Abwesenheit von Personen vorzeitig erkannt und gegebenenfalls binnen weniger Augenblicke gelöscht werden können.